Akkreditierung (Hochschule)

Akkreditierung (lateinisch accredere ‚Glauben schenken‘) bezeichnet in verschiedenen Bereichen den rechtlichen Vorgang, bei dem eine allgemein anerkannte Instanz einer anderen das Erfüllen einer besonderen (nützlichen) Eigenschaft bescheinigt. Die Akkreditierung im Hochschulbereich ist ein länder- und hochschulübergreifendes Verfahren der Begutachtung von Studienangeboten in Bachelor- und Masterstudiengängen staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen.[1]

  1. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2016 – 1 BvL 8/10 – Rn 2

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